Bürgergeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren ungefähren Bürgergeld-Anspruch nach SGB II – inklusive Regelbedarf, Unterkunftskosten und Einkommensanrechnung.
Keine Kinder.
Muss "angemessen" i.S.d. lokaler Mietobergrenzen sein.
Eigene Mittel
100 EUR grundsätzlich anrechnungsfrei. Darüber: 80 % (bis 1.000 EUR), 90 % (1.000–1.200 EUR) werden angerechnet.
Schonvermögen: 15.000,00 € (15.000 EUR/Person)
Geschätzter Bürgergeld-Anspruch
1.143,00 €
pro Monat (Bruttorechnung vor Einzelfallprüfung)
Regelbedarf
563,00 €
Kinderbedarf
0,00 €
Miete + Heizung (KdU)
580,00 €
Gesamtbedarf
1.143,00 €
Nächster Bürgergeld-Auszahlungstermin
Bürgergeld-Zahlung (Regeltermin)
In 20 TagenMittwoch, 1. Juli 2026
Bürgergeld wird in der Regel zum 1. eines Monats (bzw. dem nächsten Bankarbeitstag) für den laufenden Monat überwiesen. Änderungen teilt das Jobcenter schriftlich mit.
Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.
So nutzen Sie den Rechner
- 1Wählen Sie Ihre Haushaltssituation: alleinstehend oder Paar (Bedarfsgemeinschaft).
- 2Fügen Sie alle Kinder hinzu, die in Ihrem Haushalt leben, mit dem jeweiligen Alter.
- 3Geben Sie Ihre Kaltmiete ein. Das Jobcenter übernimmt die Miete nur bis zur örtlichen Mietobergrenze (abhängig von Ort und Haushaltsgröße).
- 4Tragen Sie Heizkosten und eigenes Einkommen ein. Der Rechner berechnet den Freibetrag automatisch.
- 5Die Vermögenseingabe zeigt, ob Ihr Schonvermögen überschritten wird.
Beispiel: Familie Schmidt in Leipzig
Familie Schmidt: 2 Erwachsene (Bedarfsgemeinschaft), 2 Kinder (4 und 10 Jahre), Kaltmiete 680 EUR, Heizung 90 EUR, kein eigenes Einkommen.
Zustaendige Stelle
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit)
Zuständige Behörde für Bürgergeld (SGB II)
Das Jobcenter ist Ihre erste Anlaufstelle für den Bürgergeld-Antrag. Den zuständigen Standort finden Sie über die Jobcenter-Suche der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch über den zentralen Bürgerservice.
Bürgergeld 2026: Regelbedarfe, Antragsweg und Ihre Rechte
Das Bürgergeld (früheres "Arbeitslosengeld II" / Hartz IV) ist die wichtigste existenzsichernde Sozialleistung in Deutschland für erwerbsfähige Hilfebedürftigkeit. Es wurde zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert und soll neben der Grundsicherung stärker als bisher auch Qualifizierung und berufliche Integration fördern.
Regelbedarfsstufen 2026
Die Regelbedarfe werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Grundlage ist ein Mischindex aus der Preis- und Lohnentwicklung. Für 2026 gelten folgende Sätze:
| Personengruppe | Monatlich 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 EUR | SGB II § 20 Abs. 2 |
| Partner in Bedarfsgemeinschaft | je 506 EUR | SGB II § 20 Abs. 4 |
| Kinder 0–5 Jahre | 357 EUR | SGB II § 23 Nr. 1 |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 EUR | SGB II § 23 Nr. 2 |
| Jugendliche/junge Erwachsene 14–24 J. | 471 EUR | SGB II § 23 Nr. 3 |
Quelle: SGB II (Stand: Schätzung 2026, basierend auf jährlicher Anpassung). Maßgeblich sind die aktuell geltenden gesetzlichen Sätze.
Kosten der Unterkunft (KdU)
Das Jobcenter übernimmt die tatsächliche Kaltmiete, solange diese "angemessen" ist. Was angemessen bedeutet, legt jede Kommune in einer sogenannten Mietobergrenzensatzung fest. In München oder Frankfurt sind die Grenzen deutlich höher als in ländlichen Regionen. Liegt Ihre Miete über dem Richtwert, erhalten Sie eine Aufforderung zur Kostensenkung – in der Regel haben Sie 6 Monate Zeit, eine günstigere Wohnung zu finden oder die Miete zu verhandeln.
Einkommens-Freibeträge: Was darf ich behalten?
Wer trotz Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten, ohne dass es vollständig angerechnet wird. Das Freibetrags-System fördert die Aufnahme von Erwerbsarbeit:
- Bis 100 EUR: Komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
- 100–1.000 EUR: 20 % darf behalten werden (80 % Anrechnung)
- 1.000–1.200 EUR: 10 % darf behalten werden (Erhöhter Freibetrag für Familien mit Kindern bis 1.500 EUR)
Schonvermögen und Vermögensprüfung
Beim Erstantrag wird das Vermögen geprüft. Das "Schonvermögen" (nicht anzurechnendes Vermögen) beträgt pro Person in der Bedarfsgemeinschaft 15.000 EUR. Selbstgenutztes Wohneigentum wird grundsätzlich nicht angerechnet. Rentenversicherungsverträge mit Verwertungsausschluss (z.B. Riester-Vertrag) sind ebenfalls geschützt.
Widerspruch und Beschwerde
Wenn Sie den Bürgergeld-Bescheid für rechtswidrig halten, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zustellung Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist Klage beim Sozialgericht möglich – das erste Verfahren ist gebührenfrei.