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Unterhaltsrechner 2026

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnen – inkl. Kindergeldabzug und Selbstbehalt.

So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle legt fest, wie viel Unterhalt ein Elternteil abhängig von seinem bereinigten Nettoeinkommen zahlen muss. Vom Bruttounterhalt wird die Hälfte des Kindergeldes (127,50 €) abgezogen – das ergibt den Zahlbetrag (Nettounterhalt). Der Unterhaltspflichtige muss dabei mindestens den Selbstbehalt von 1.450 € behalten.

EUR
1.000 €
10.000 €

Das bereinigte Nettoeinkommen = Nettolohn abzüglich berufsbedingter Kosten, Kreditbelastungen für angemessenes Vermögen usw.

1
1 Kind5 Kinder

Nettounterhalt / Monat

506,50 €

506,50 € pro Kind

Verbleibendes Einkommen

2.593,50 €

Bruttounterhalt / Kind

634,00 €

– Kindergeld / 2

127,50 €

= Nettounterhalt / Kind

506,50 €

Selbstbehalt

1.450,00 €

Düsseldorfer Tabelle 2026 – Übersicht

Netto bis0–5 J.6–11 J.12–17 J.
1.900 €480 €551 €645 €
2.300 €504 €578 €677 €
2.700 €529 €607 €710 €
3.100 €553 €634 €742 €
3.700 €591 €678 €793 €
4.300 €629 €722 €844 €
5.100 €679 €779 €912 €
5.900 €730 €837 €979 €
6.700 €780 €895 €1.047 €
7.500 €830 €952 €1.114 €
9.000 €897 €1.029 €1.204 €
11.000 €965 €1.106 €1.294 €

Bruttounterhaltsbeträge. Zahlbetrag = Brutto − ½ Kindergeld (127,50 €).

Unterhalt 2026: Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist die in Deutschland am häufigsten verwendete Richtlinie für Kindesunterhalt. Sie wird von Familiengerichten, Jugendämtern und Anwälten angewendet. Die Tabelle staffelt den monatlichen Bruttounterhalt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und dem Alter des Kindes (0–5, 6–11, 12–17 Jahre). Von dem Bruttounterhalt wird die Hälfte des Kindergeldes abgezogen – das ergibt den tatsächlich zu zahlenden Betrag (Nettounterhalt). Es gibt keine Bindungswirkung, aber Gerichte orientieren sich daran.

Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit

Der Selbstbehalt für Erwerbstätige ist 2026 1.450 EUR netto monatlich. Der Unterhaltsverpflichtete muss diesen Betrag zum Leben haben – darunter ist keine Unterhaltsleistung erforderlich. Der Selbstbehalt wird bei der Berechnung berücksichtigt: Hat die unterhaltspflichtige Person weniger Einkommen als Selbstbehalt + Unterhalt zusammen, wird der Unterhalt gekürzt oder entfällt. Das Jugendamt prüft dies automatisch.

Jugendamtsurkunde vs. Gerichtstitel

Eine Jugendamtsurkunde ist ein Unterhaltsvertrag, den das Jugendamt beurkundet – kostenlos und ohne Gerichtsverfahren. Diese ist vollstreckbar wie ein Gerichtsurteil. Der Vorteil: schneller, billiger, weniger konfliktgeladen. Ein Gerichtstitel vom Familiengericht ist nötig, wenn der Verpflichtete die Jugendamtsurkunde nicht akzeptiert. Beide sind gleichwertig in der Vollstreckung (Lohnpfändung, Kontopfändung).

Anpassung und Vollstreckung

Der Unterhalt sollte alle 2 Jahre überprüft und ggf. angepasst werden, da die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig erhöht wird (Einkommen, Kindergeld). Bei Zahlungsausfall: Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (bis 302 EUR/Monat für 12–17-Jährige). Die Vollstreckung eines Titels erfolgt durch Lohnpfändung oder Kontopfändung – ohne erneutes Gerichtsverfahren. Der Gläubiger (Kind/Elternteil) kann sich von Amts wegen vollstrecken lassen.

Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Zustaendige Stelle

Jugendamt / Unterhaltsvorschuss

Behörde bei Unterhaltsausfall

Das zuständige Jugendamt hilft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und zahlt bei Ausfall Unterhaltsvorschuss (bis 18 Jahre).

Familienportal

familienportal.de
Tipp: Haben Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Das Jugendamt zahlt bis zu 302 € (12–17 Jahre) vor und holt sich das Geld vom Unterhaltspflichtigen zurück.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt