Kindergeld-Rechner 2026
Kindergeld-Anspruch für 2026 sofort berechnen – 255 EUR pro Kind und Monat, unabhängig von der Reihenfolge.
Kindergeld wird gewährt für Kinder:
- bis 2 Jahre
- 3–6 Jahre
- 7–14 Jahre
- 15–17 Jahre
- 18–25 Jahre (in Ausbildung/Studium)
Ab 18 nur mit Nachweis: Studium, Ausbildung, Übergangszeit (max. 4 Monate), Freiwilligendienst oder Arbeitssuche.
Ihr monatlicher Anspruch
255,00 €
1 × 255,00 € pro Kind
Nächster Kindergeld-Auszahlungstermin
Kindergeld-Zahltag
In 19 TagenDienstag, 30. Juni 2026
Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt – je nach Ordnungsnummer zwischen dem 20. und 28. des Monats.
Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag günstiger ist. Bei höherem Einkommen profitieren Eltern oft mehr vom Freibetrag.
| Merkmal | Kindergeld | Kinderfreibetrag |
|---|---|---|
| Betrag 2026 | 255 EUR / Kind / Monat | 6.672 EUR / Kind / Jahr |
| Für wen? | Alle Eltern automatisch | Über Steuererklärung |
| Vorteilhaft bei | Niedrigem/mittlerem Eink. | Hohem Einkommen |
Das FA führt die Günstigerprüfung durch – das erhaltene Kindergeld wird angerechnet, wenn der Freibetrag vorteilhafter ist.
Kindergeld 2026: Wer hat Anspruch?
Seit Januar 2023 erhalten alle Kinder unabhängig von ihrer Reihenfolge einheitlich 255 EUR pro Monat Kindergeld. Der Anspruch beginnt mit der Geburt und endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Kinder in Ausbildung oder Studium wird es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt und kann rückwirkend für bis zu 6 Monate geltend gemacht werden.
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wird von der Familienkasse automatisch gezahlt. Der Kinderfreibetrag (ca. 6.672 EUR pro Kind pro Jahr) ist eine Steuervergünstigung. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei Netto-Einkommen ab ca. 60.000 EUR ist der Freibetrag oft vorteilhafter. Wichtig: Man erhält nicht automatisch beide – das FA rechnet um.
Antragstellung und Auszahlung
1. Online-Antrag unter arbeitsagentur.de oder postalisch bei der lokalen Familienkasse
2. Unterlagen: Geburtsurkunde, Kontoverbindung, ggf. Ausbildungsnachweis
3. Auszahlung: Zwischen dem 20. und 28. eines Monats (je nach Ordnungsnummer)
4. Freibetrag: Wird über die Steuererklärung beantragt (Zeilen Kindergeld)
Wichtige Fristen und Besonderheiten
Nach dem 18. Geburtstag muss die Existenz einer Ausbildung/eines Studiums nachgewiesen werden. Arbeitslose, Freiwilligendienstler und Behinderte mit Feststellung vor dem 25. Lebensjahr erhalten Kindergeld bis 25. Die Zahlung endet am Ende des Monats, in dem das Kind 25 wird. Ein verspäteter Antrag führt zum Verlust – nicht zu Rückzahlungen!
Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.
Zustaendige Stelle
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Zuständige Behörde für Kindergeld
Kindergeldanträge werden bei der Familienkasse der BA gestellt – online, per Post oder persönlich.
Online-Antrag
arbeitsagentur.deHotline
0800 4 5555 30