Pflegegeld-Rechner 2026
Pflegegeld und Sachleistungen nach Pflegegrad – alle Beträge 2026 nach PUEG.
Pflegegeld vs. Sachleistung vs. Kombination
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die ausschließlich von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen gepflegt werden. Sachleistungen werden bei professioneller Pflege durch ambulante Pflegedienste eingesetzt. Kombinationsleistungen ermöglichen beides – das Pflegegeld wird anteilig zum ungenutzten Sachleistungsbudget ausgezahlt.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Sachleistung bei professioneller Pflege.
Gesamtleistung / Monat
472,00 €
inkl. Entlastungsbetrag 125,00 €
Jahresleistung
5.664,00 €
Pflegegeld / Monat
347,00 €
Sachleistung / Monat
0,00 €
Entlastungsbetrag
125,00 €
Gesamt / Jahr
5.664,00 €
Alle Pflegeleistungen 2026 im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastung |
|---|---|---|---|
| PG 1Geringe Beeinträchtigung | – | – | 125,00 € |
| PG 2Erhebliche Beeinträchtigung | 347,00 € | 761,00 € | 125,00 € |
| PG 3Schwere Beeinträchtigung | 599,00 € | 1,43 € | 125,00 € |
| PG 4Schwerste Beeinträchtigung | 800,00 € | 1,78 € | 125,00 € |
| PG 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990,00 € | 2,20 € | 125,00 € |
Beträge nach PUEG, gültig ab 01.07.2025.
Pflegegeld 2026: Pflegegrade & Leistungen
Pflegegeld in Deutschland wird nach fünf Pflegegraden staffelt (1–5). Ein Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) nach Antrag bei der Pflegekasse festgestellt und richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 die schwerste mit besonderen Anforderungen (z.B. Wachkoma). Die Leistungen ab 2026 wurden um 4,5 % erhöht.
Kombinationsleistung: Flexibel sparen
Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Sachleistungen sind für professionelle Pflegedienste. Viele Pflegebedürftige nutzen Kombinationsleistungen – teils Dienst, teils Angehörige. Dann wird das Pflegegeld anteilig zum ungenutzten Sachleistungsbudget ausgezahlt. Beispiel: Bei 50 % Sachleistungsnutzung erhält man 50 % des vollen Pflegegeldes plus 50 % der Sachleistung.
Pflegegrad beantragen
Der Antrag wird schriftlich bei der Pflegekasse (meist bei der Krankenkasse) gestellt. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst zur Begutachtung. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb von 25 Arbeitstagen. Wird der angeforderte Pflegegrad abgelehnt oder ist zu niedrig, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen – dabei lohnt es sich oft, Sozialverbände oder Pflegestützpunkte zu konsultieren, da ca. 30 % der Widersprüche erfolgreich sind.
Entlastungsbetrag nutzen
Alle Pflegegrade (auch Pflegegrad 1) erhalten 125 EUR monatlich Entlastungsbetrag für anerkannte Entlastungsleistungen: Tagesbetreuung, Haushaltshilfe, Fahrdienste oder Betreuungsgruppen. Dieser verfällt nicht sofort, sondern kann bis zu 12 Monate in die nächste Periode übertragen werden. Nutzen Sie diese Leistung, um Angehörige zu entlasten.
Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.
Zustaendige Stelle
Pflegekasse / GKV-Spitzenverband
Leistungsträger Pflegeversicherung
Die zuständige Pflegekasse (i.d.R. bei Ihrer Krankenkasse) entscheidet über Pflegegrad-Einstufungen. Der MDK begutachtet den Pflegebedarf.
GKV-Pflegekassen
www.pflegekasse.de