Die Rentenformel im Überblick
Die gesetzliche Rente in Deutschland wird nach einer festen Formel berechnet. Im Kern zählt, wie viele Entgeltpunkte Sie während Ihres Berufslebens gesammelt haben – multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (2026: 40,17 EUR pro Punkt).
Formel nach §64 SGB VI
Entgeltpunkte: Was sammle ich pro Jahr?
Wer genau den Durchschnittslohn verdient, sammelt 1,0 Entgeltpunkt pro Jahr. Wer mehr oder weniger verdient, sammelt proportional mehr oder weniger Punkte.
| Bruttogehalt/Jahr | Punkte/Jahr | Beschreibung |
|---|---|---|
| 30.000 EUR | 0.66 | Teilzeit / geringes Einkommen |
| 45.358 EUR | 1.00 | Durchschnittsverdienst 2026 |
| 60.000 EUR | 1.32 | Gehobenes Einkommen |
| 90.300 EUR | 1.99 | An der Beitragsbemessungsgrenze |
Maximum: 2,0 Punkte/Jahr (entspricht der Beitragsbemessungsgrenze West 2026: 90.600 EUR)
Die drei Phasen der Rente
Phase 1: Ansparphase (Beitragszahlung)
- Sie zahlen 18,6 % Ihres Bruttolohns in die Rentenkasse (hälftig mit Arbeitgeber)
- Pro Jahr sammeln Sie Entgeltpunkte: 1 Punkt = Durchschnittslohn (2026: ~45.358 EUR)
- Wer mehr verdient, sammelt mehr Punkte; maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze
- Sonderzeiten: Kindererziehung, Krankheit, Ausbildung werden als Beitragszeiten angerechnet
Phase 2: Rentenberechnung
- Formel: Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
- Rentenwert 2026: 40,17 EUR pro Entgeltpunkt
- Zugangsfaktor: 1,0 bei Regelaltersgrenze; −0,003 pro Monat bei Frührentenantritt
- Steuer- und Sozialversicherungspflicht: ca. 20–25 % Abzüge auf die Bruttorente
Phase 3: Rentenphase
- Regelaltersgrenze: 67 Jahre (für Jahrgänge ab 1964)
- Abschlagsfrei mit 63 Jahren: nur bei 45 Versicherungsjahren möglich
- Jährliche Rentenanpassung: richtet sich nach der Lohnentwicklung in Deutschland
- Hinterbliebenenrente: 55–60 % der Rente des Verstorbenen
Rechenbeispiel: 45 Beitragsjahre, Durchschnittsverdienst
Hinweis: Nettorente hängt von Steuerklasse, Renteneintrittsalter und Krankenkassenbeitragssatz ab.
Die Rentenlücke: Was fehlt im Ruhestand?
Die meisten Deutschen unterschätzen ihre Rentenlücke. Experten empfehlen, im Ruhestand 70–80 % des letzten Nettolohns zur Verfügung zu haben. Bei einem letzten Nettolohn von 2.500 EUR bedeutet das einen Bedarf von 1.750–2.000 EUR/Monat.
Bedarf im Ruhestand
1.750–2.000 €/Monat
Gesetzliche Nettorente
ca. 1.464 €/Monat
Rentenlücke
ca. 300–550 €/Monat
Möglichkeiten zur Schließung der Rentenlücke
Riester-Rente
Staatlich gefördert (175 EUR/Jahr Grundzulage + Kinderzulagen). Lohnt sich besonders für Familien mit Kindern.
Rürup-Rente (Basisrente)
Steuerlich begünstigt, vor allem für Selbstständige und Gutverdiener. Absetzbar bis 29.344 EUR/Jahr (2026).
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen bis 604 EUR/Monat. Arbeitgeber zahlt mindestens 15 % Zuschuss.
ETF-Sparplan
Flexible, kostengünstige Altersvorsorge über einen breit gestreuten Aktienindex-Sparplan ohne staatliche Bindung.
Häufige Fragen zur Rente (FAQ)
Wie viel Rente bekomme ich bei 45 Beitragsjahren?
Mit 45 Entgeltpunkten (ein Punkt pro Jahr bei Durchschnittsverdienst) und dem Rentenwert 2026 von 40,17 EUR ergibt sich eine Bruttorente von 45 × 40,17 = 1.808 EUR/Monat. Nach Abzügen bleiben ca. 1.400–1.500 EUR netto.
Was ist der aktuelle Rentenwert 2026?
Der aktuelle Rentenwert beträgt 40,17 EUR pro Entgeltpunkt (West). Er wird jährlich entsprechend der Lohnentwicklung angepasst und ist Grundlage jeder Rentenberechnung in Deutschland.
Lohnt sich ein früherer Renteneintritt?
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze (67 Jahre) wird die Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt – maximal 14,4 % bei 4 Jahren Frühverrentung. Mit 63 Jahren abschlagsfrei geht, wer 45 Versicherungsjahre hat.
Wie berechne ich meine Rentenlücke?
Rentenlücke = gewünschter Bedarf im Ruhestand − gesetzliche Nettorente − sonstige Einkünfte. Der Bedarf liegt oft bei 70–80 % des letzten Nettolohns. Die Differenz muss durch private oder betriebliche Vorsorge geschlossen werden.
Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.